Das Wichtigste in Kürze
- Eine Homepage ist ein Paket aus acht Teilen. Angebote sind nur vergleichbar, wenn klar ist, welche davon enthalten sind.
- Kosten lassen sich als Stunden mal Stundensatz nachrechnen. Pauschalpreise ohne Leistungsverzeichnis sind nicht vergleichbar.
- Der häufigste Zeitfresser sind fehlende Texte und Fotos, nicht die Programmierung.
- Klären Sie vor Vertragsschluss Nutzungsrechte, Hosting, Wartung und die Abnahme schriftlich.
Homepage erstellen lassen: die kurze Antwort
Wer eine Homepage erstellen lassen möchte, beauftragt nicht „eine Website“, sondern ein Bündel aus Konzept, Texten, Fotos, Design, Technik, Rechtlichem, Launch und Betrieb. Der Preis folgt dem Aufwand dafür. Die Dauer hängt weniger von der Programmierung ab als davon, wie schnell Sie Inhalte und Entscheidungen liefern.
Dieser Ratgeber zeigt, was in jedem Teil steckt, wie ein Projekt aus Ihrer Sicht abläuft, wie Sie Kosten selbst nachrechnen und worauf Sie beim Vergleich von Angeboten achten. Leverkruid ist eine unabhängige Redaktion, keine Agentur. Wir bauen nichts und verkaufen nichts, die Orientierung ist deshalb neutral.
Woraus eine beauftragte Homepage besteht
Ein Angebot kann diese acht Teile enthalten, muss es aber nicht. Fragen Sie bei jedem Teil, ob er inklusive ist.
- Konzept: Ziele der Website, Zielgruppe, Seitenstruktur, Funktionen (zum Beispiel Terminanfrage oder Kontaktformular).
- Inhalte und Texte: Seitentexte, Überschriften, Leistungsbeschreibungen. Wer „Website Texte schreiben lassen“ sucht, meint meist Texterstellung als eigenes Paket neben der Technik.
- Fotos und Medien: eigene Fotos, Bildauswahl, Bearbeitung, Lizenzen für Fremdbilder, gegebenenfalls Logo und Icons.
- Design: Gestaltung von Startseite und Unterseiten, Farben, Schrift, Darstellung auf Smartphone und Desktop.
- Technik: Umsetzung, Content-Management, Formulare, Grundlagen für Suchmaschinen, Ladezeit. Zur Systemfrage siehe den Ratgeber zu WordPress und Alternativen.
- Rechtliches: technischer Einbau von Impressum, Datenschutzerklärung und gegebenenfalls Cookie-Einwilligung. Der Inhalt dieser Texte ist Ihre Verantwortung.
- Launch: Tests, Umzug auf die Live-Domain, Weiterleitungen alter Adressen, Anmeldung bei Suchdiensten.
- Betrieb: Hosting, Updates, Backups, Änderungen nach dem Start. Dazu mehr im Ratgeber zur Website-Wartung.
Zum Rechtlichen nur so viel: Ein Impressum muss nach § 5 DDG „leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“ und „ständig verfügbar“ sein. Welche Angaben für Ihren Betrieb konkret nötig sind, hängt von Rechtsform und Branche ab. Das ist keine Rechtsberatung, klären Sie es im Zweifel mit einer fachkundigen Stelle.
Der Projektablauf aus Ihrer Sicht
Seriöse Projekte laufen in fünf Phasen. In jeder gibt es etwas, das nur Sie liefern können.
1. Erstgespräch
Es geht um Ziel, Budgetrahmen, Zeitplan und Zuständigkeiten. Sie liefern: eine klare Aussage, was die Website leisten soll (zum Beispiel „mehr Terminanfragen“), Beispiele, die Ihnen gefallen, und den Namen der Person, die entscheidet.
2. Analyse und Konzeption
Der Dienstleister klärt Zielgruppe und Seitenstruktur und legt fest, welche Inhalte wohin kommen. Sie liefern: Fakten zu Ihrem Angebot, Informationen zu Wettbewerbern, vorhandene Materialien (Logo, Broschüren, alte Website), Zugangsdaten zu bestehender Domain und bestehendem Hosting. Am Ende sollte ein freigegebener Seitenplan stehen.
3. Design
Meist entsteht zuerst ein Entwurf der Startseite, danach der Unterseiten. Sie liefern: gebündeltes Feedback aus einer Hand, nicht fünf Einzelmeinungen. Planen Sie Korrekturschleifen ein und klären Sie vorab, wie viele im Preis enthalten sind.
4. Entwicklung
Der Entwurf wird technisch umgesetzt und mit Inhalten gefüllt. Sie liefern: die finalen Texte und Fotos. Hier entstehen die meisten Verzögerungen, weil Inhalte „nur noch kurz“ fehlen. Rechnen Sie mit der Prüfung auf einer Testseite und liefern Sie Rückmeldungen schriftlich.
5. Launch und Betreuung
Die Seite geht live. Sie liefern: die Abnahme. Nach § 640 BGB muss der Besteller ein vertragsgemäß hergestelltes Werk abnehmen, wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Setzt der Auftragnehmer eine angemessene Frist, und Sie verweigern die Abnahme nicht unter Benennung mindestens eines Mangels, kann das Werk als abgenommen gelten. Bei Verbrauchern gilt dies nur mit Hinweis in Textform; als Unternehmer sollten Sie von der strengeren Variante ausgehen. Prüfen Sie also zügig und halten Sie Mängel schriftlich fest.
Kosten: Aufwand mal Stundensatz
Verlässliche Preise lassen sich nicht pauschal nennen, weil Umfang, Anspruch und Stundensätze stark schwanken. Wir nennen deshalb keine Marktpreise, sondern zeigen, wie Sie ein Angebot nachrechnen: Stunden je Arbeitspaket × Stundensatz.
Die Spannen in der Tabelle sind redaktionelle Orientierungswerte für eine kleine Unternehmenswebsite mit etwa fünf bis acht Seiten, ohne Online-Shop. Sie sind nicht aus einer Studie abgeleitet, sondern spiegeln typische Aufgaben und ihren Zeitbedarf. Einzelne Projekte weichen deutlich ab.
| Arbeitspaket | Orientierung (Stunden) | Was den Aufwand treibt |
|---|---|---|
| Konzept und Analyse | 4–12 | Zahl der Zielgruppen, Abstimmungsbedarf, Wettbewerbsrecherche |
| Struktur und Texte (Redaktion) | 6–20 | Schreibt der Dienstleister oder Sie? Anzahl der Seiten, Fachtiefe |
| Fotos und Medien | 2–8 | Eigene Fotos vorhanden? Bildbearbeitung, Lizenzklärung |
| Design | 10–30 | Individuelles Layout oder Vorlage, Zahl der Seitentypen |
| Umsetzung und Technik | 15–40 | Funktionen (Formulare, Mehrsprachigkeit), System, Eigenentwicklung |
| Rechtliches (Einbau) | 2–6 | Cookie-Einwilligung, eingebundene Dienste |
| Test und Launch | 4–10 | Weiterleitungen, Umzug, Geräte- und Browser-Tests |
| Projektsteuerung | 5–15 | Zahl der Beteiligten, Korrekturschleifen, Reaktionszeit |
Die Summe der Spannen liegt hier bei rund 48 bis 141 Stunden. Die Bandbreite zeigt: Wer vorbereitete Inhalte liefert, einen Entscheider benennt und auf Sonderfunktionen verzichtet, bleibt am unteren Rand.
Beispielrechnung (rein illustrativ)
Annahmen: kleine Praxis oder Handwerksbetrieb, sechs Seiten, vorhandenes Logo, Texte werden vom Dienstleister redigiert, nicht von Grund auf geschrieben, Standardfunktionen. Angenommener Stundensatz: 80 € netto. Dieser Satz ist ein Rechenwert, kein Marktpreis. Setzen Sie Ihren eigenen Wert ein.
| Arbeitspaket | Stunden | Betrag bei 80 €/h |
|---|---|---|
| Konzept und Analyse | 6 | 480 € |
| Struktur und Texte | 8 | 640 € |
| Fotos und Medien | 4 | 320 € |
| Design | 14 | 1.120 € |
| Umsetzung und Technik | 20 | 1.600 € |
| Rechtliches (Einbau) | 3 | 240 € |
| Test und Launch | 5 | 400 € |
| Projektsteuerung | 8 | 640 € |
| Summe | 68 | 5.440 € |
Hinzu kommen laufende Posten wie Domain, Hosting und Wartung, die je nach Anbieter getrennt ausgewiesen werden. Bei einem Satz von 100 € steigt dieselbe Rechnung auf 6.800 €, bei 60 € sinkt sie auf 4.080 €. Das Beispiel zeigt die Logik, nicht Ihr Budget.
Wie lange dauert es, eine Website zu erstellen?
Die reine Arbeitszeit von rund 50 bis 140 Stunden verteilt sich im Alltag über Wochen oder Monate, weil Dienstleister mehrere Projekte parallel betreuen und Ihre Zuarbeit dazwischenliegt. Eine allgemeingültige Wochenzahl gibt es nicht. Vier Faktoren bestimmen die Dauer:
- Inhaltslieferung: Fehlende Texte und Fotos sind der häufigste Engpass. Beginnen Sie damit früh, am besten parallel zum Design.
- Entscheidungswege: Eine Person, die freigibt, beschleunigt. Drei Gesellschafter mit unterschiedlichen Wünschen verlängern jede Phase.
- Umfang und Sonderfunktionen: Mehr Seiten, Mehrsprachigkeit, Buchungssysteme oder Schnittstellen erhöhen Aufwand und Prüfzeit.
- Reaktionszeit auf beiden Seiten: Wartezeiten zwischen Entwurf, Feedback und Korrektur summieren sich.
Fragen Sie im Angebot nach einem Zeitplan mit Meilensteinen und danach, ab wann die Uhr läuft: ab Vertragsschluss oder ab Eingang aller Inhalte.
Texte schreiben lassen oder selbst liefern?
Texte entscheiden oft über den Erfolg, kosten aber Zeit. Drei Modelle sind üblich:
- Sie schreiben, der Dienstleister lektoriert und strukturiert. Günstig im Aufwand, aber Sie müssen termingerecht liefern.
- Sie liefern Stichpunkte und Fakten, ein Texter formuliert. Ausgewogen, aber ein eigenes Arbeitspaket, das im Angebot sichtbar sein sollte.
- Komplett extern. Am bequemsten, braucht aber ein ausführliches Briefing und Ihre fachliche Freigabe.
In Branchen mit Werberegeln, etwa im Gesundheitsbereich, gehört die fachliche und rechtliche Prüfung der Aussagen immer zu Ihnen, auch wenn jemand anderes formuliert.
Angebote vergleichen: darauf kommt es an
Zwei Angebote mit unterschiedlichem Preis sind erst vergleichbar, wenn dieselben Leistungen darin stehen. Prüfen Sie diese fünf Punkte.
- Leistungsverzeichnis: Sind Seitenzahl, Funktionen, Texte, Fotos, Korrekturschleifen und Schulung einzeln beschrieben? Was ist ausdrücklich nicht enthalten?
- Nutzungsrechte: Nach § 31 UrhG können Nutzungsrechte einfach oder ausschließlich eingeräumt und nach Zeit, Ort und Inhalt beschränkt werden. Ist nichts Genaues vereinbart, entscheidet der Vertragszweck. Lassen Sie festhalten, ob Sie Design, Code und Texte dauerhaft nutzen, ändern und bei einem Anbieterwechsel weitergeben dürfen.
- Domain und Hosting: Auf wen läuft die Domain? Wer zahlt Hosting, wie hoch sind die Kosten pro Jahr, wie lang ist die Laufzeit, und was passiert beim Wechsel?
- Wartung und Änderungen: Sind Updates, Sicherungen und Änderungswünsche geregelt, mit Stundensatz und Reaktionszeit? Hintergründe finden Sie im Ratgeber zur Website-Wartung.
- Abnahme und Gewährleistung: Wie läuft die Abnahme ab, wie lange haben Sie Zeit zum Prüfen, was geschieht mit Mängeln?
Ein niedriger Preis ist kein Warnzeichen, ein fehlendes Leistungsverzeichnis schon. Ebenso kritisch sind Angebote, die zentrale Teile wie Texte oder Rechtliches nicht erwähnen. Wer die Region berücksichtigen möchte, findet Hinweise zur Auswahl unter Webdesign in Heidelberg.
Briefing-Checkliste für Ihre Anfrage
Je konkreter Ihre Anfrage, desto besser vergleichbar werden die Angebote.
- Ziel in einem Satz (zum Beispiel: mehr Terminanfragen, bessere Auffindbarkeit)
- Zielgruppe und deren wichtigste Fragen
- Gewünschte Seiten und Funktionen, getrennt nach „muss“ und „kann“
- Drei Websites, die Ihnen gefallen, und eine, die Ihnen nicht gefällt
- Vorhandene Texte, Fotos, Logo, Corporate-Design-Vorgaben
- Bestehende Domain, E-Mail-Adressen, Hosting, Zugangsdaten
- Wer liefert Texte, wer Fotos, bis wann?
- Wer entscheidet und gibt frei?
- Wunschtermin und der Grund dafür (Eröffnung, Messe, Saison)
- Budgetrahmen oder Stundenobergrenze
- Wer pflegt die Seite nach dem Start, Sie oder der Dienstleister?
- Gewünschte Nutzungsrechte und Übergabe der Dateien
Das Wichtigste in Kürze und der nächste Schritt
Ein Homepage-Projekt hat acht Bausteine, und Angebote unterscheiden sich vor allem darin, welche davon sie enthalten. Rechnen Sie jedes Angebot über Arbeitspakete nach, bevor Sie Preise vergleichen. Beginnen Sie diese Woche mit dem Teil, der sonst die Dauer bestimmt: sammeln Sie Fakten, Texte und Fotos und beantworten Sie die Fragen der Briefing-Checkliste. Wenn Sie anschließend die Systemfrage klären möchten, hilft der Ratgeber zu WordPress, Baukasten und statischer Website weiter. Für allgemeine Fragen zur Redaktion gibt es die Kontaktseite. Eine individuelle Beratung oder ein Angebot erhalten Sie dort nicht.
Häufige Fragen
Muss ich als Auftraggeber die Texte selbst schreiben?
Nicht zwingend. Sie liefern aber in jedem Fall die Fakten: Leistungen, Preise oder Preislogik, Öffnungszeiten, Qualifikationen, Abläufe. Ob jemand daraus Texte formuliert, ist ein eigenes Arbeitspaket und sollte im Angebot einzeln stehen.
Was ist der Unterschied zwischen Pauschalpreis und Aufwandsabrechnung?
Beim Pauschalpreis steht der Betrag vorab fest, aber nur für den beschriebenen Umfang. Bei Aufwandsabrechnung zahlen Sie die tatsächlich geleisteten Stunden, meist mit einer Obergrenze. Entscheidend ist in beiden Fällen ein konkretes Leistungsverzeichnis.
Was bedeutet Abnahme und warum ist sie wichtig?
Mit der Abnahme erklären Sie, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Nach § 640 BGB können Sie sie wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. Prüfen Sie deshalb anhand einer Liste und halten Sie Mängel schriftlich fest.
Gehört die Website nach Zahlung automatisch mir?
Nicht automatisch im gewünschten Umfang. Das Urheberrecht regelt Nutzungsrechte nach dem Vertragszweck. Lassen Sie im Vertrag festhalten, was Sie nutzen, ändern und weitergeben dürfen und wer die Domain hält.
Quellen
- § 640 BGB Abnahme Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 28. Oktober 2026
- § 31 UrhG Einräumung von Nutzungsrechten Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 28. Oktober 2026
- § 5 DDG Allgemeine Informationspflichten Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 28. Oktober 2026
So ist dieser Beitrag entstanden
Die Rechtsnormen (§ 640 BGB, § 31 UrhG, § 5 DDG) wurden am 28.10.2026 im Volltext geprüft. Die Stundenspannen und die Beispielrechnung sind redaktionelle Orientierungswerte ohne externe Quelle und ausdrücklich so gekennzeichnet. Marktpreise werden nicht behauptet.
Leverkruid ist ein unabhängiger Ratgeber. Wir erstellen keine Websites, nennen keine Anbieter gegen Bezahlung und bieten keine Beratung im Einzelfall an. Rechtliche Hinweise sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.